Wenn Sie sich für Foto- und Filmaufnahmen interessieren, dann bitten wir Sie, die folgenden Punkte zu beachten:
Generell ist die Realisierung von Foto- und Filmaufnahmen in den öffentlichen Bereichen des Flughafen Lübeck möglich. Zur Realisierung benötigen wir Angaben zum geplanten Termin, Grund der Aufnahmen, geplante Dauer und Standortbeschreibung.
Zum öffentlichen Bereich zählt z. B. das Ankunft- und Abflugterminal, die Zufahrten sowie die Parkplätze.
Für Dreharbeiten und Fotoaufnahmen im Flugzeug wenden Sie sich bitte an die entsprechende Fluggesellschaft, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Flughafen Lübeck GmbH fällt.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Vermittlung des Ansprechpartners.
Bitte beachten Sie, dass Fotoaufnahmen und Dreharbeiten ohne weitere Angaben von Gründen abgelehnt werden können, wie bspw. aufgrund von Kapazitätsengpässen, aus Gründen, die im politischen Zusammenhang stehen oder auch bei Havarie und anderen konkreten Drohungen.
Im Sicherheitsbereich (hierzu zählen bspw. das Vorfeld oder der Abflugwartebereich) sind Aufnahmen nur bedingt möglich sowie nur unter Berücksichtigung und Einhaltung weiterer Sicherheitsauflagen. Eine längerfristige Anmeldung ist unbedingt erforderlich.
Sicherheitseinrichtungen, wie bspw. die Röntgengeräte oder auch das Sicherheitspersonal dürfen generell nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Prüfung Ihres Anliegens einige Tage benötigen.